Das haben wir bisher erreicht

Seit 2002 engagiert sich Haus & Grund für Ecuador e.V. für bedürftige und notleidende Menschen am anderen Ende der Welt. Der Verein sammelt hier bei uns in Deutschland Spenden und verhilft mit dem Geld mittellosen Familien in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito zu einem menschenwürdigen Zuhause. Kürzlich konnte der gemeinnützige Verein das 19. Haus an eine bedürftige Familie übergeben. Jetzt werden Spenden für die Finanzierung eines weiteren Hauses gesammelt.

Das Engagement des Fördervereins ist zu einer Erfolgsgeschichte geworden. Das erste Haus wurde einer Familie im Jahr 2003 übergeben. Bis heute konnten dank des enormen Beitrags- bzw. Spendenaufkommens 19 Großfamilien bzw. rund 100 Personen eine neue Heimstatt beziehen. Die Verwirklichung erfolgt in enger Kooperation mit der Kurie (Bischof) von Quito.

Haus eins (2003)
Haus vier (2006)
Haus sieben (2009)
Haus zehn (2012)
Haus dreizehn (2015)
Haus sechzehn („Casa Frankenthal“,2019)
Haus neunzehn (2024)
Haus zwei (2004)
Haus fünf (2007)
Haus acht (2010)
Haus elf (2013)
Haus vierzehn („Casa Stuttgart“, 2016)
Haus siebzehn (2022)
Haus drei (2005)
Haus sechs (2008)
Haus neun (2011)
Haus zwölf (2014)
Haus fünfzehn (2017)
Haus achtzehn (2023)

20 Jahre nach dem Bezug des ersten Hauses:
Zwischenbilanz der seitherigen Entwicklungen

Seit zwei Jahrzehnten ist das Logo von Haus & Grund in Quito präsent, 19 Familien fanden bislang in den vom Förderverein aus „Alemania“ finanzierten Gebäuden ein Zuhause. Wie geht es den teilweise unverhofft zu Immobilieneigentum gekommenen Menschen heute? Wie haben die eigenen vier Wände ihr Leben verändert? Und: Wie ist eigentlich die Weitergabe der Häuser geregelt? Immer wenn Manfred Leyendecker, Vorsitzender des Fördervereins, (auf eigene Kosten) nach Ecuador reist, besucht er alle begünstigten Familien. Gemeinsam mit Carmen Vaca, der langjährigen Gewährsfrau des Fördervereins, die bis zu ihrer Pensionierung für das Erzbistum Quito arbeitete, gibt er Antworten auf Fragen, die sich rund das Wirken von Haus & Grund Ecuador e.V. stellen.

Kunst und Kultur als Bereicherung des täglichen Lebens„Heiliges Eigentum“ – ein Kitschbild?
Die ersten Begünstigten wussten nicht, wie ihnen geschah. Sie konnten ihr Glück kaum fassen. Mit geradezu herzzerreißenden Worten und Gesten bedankten sich die frommen Menschen für die himmlische Gnade. Dass diese Euphorie gar nicht so abwegig war, zeigt das Beispiel der Väter unseres Bürgerlichen Gesetzbuchs: Sie betrachteten noch 1900 das Eigentum als heilig – und zwar in Anlehnung an die Französische Revolution von 1789. Sie deklarierte in ihrer Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte das Eigentum als unverletzliches und heiliges Recht, das niemandem entzogen werden kann. Bis heute ist Eigentum ein fundamentales Synonym für Freiheit, wird bei uns aber nicht mehr als heilig glorifiziert. Die armen und ungebildeten Menschen in Ecuador empfinden das ganz anders: Für sie ist „heiliges Eigentum“ alles Andere als ein Kitschbild. Entsprechend behutsam gehen sie mit ihrem Eigentum um, pflegen und hegen ihr Hab und Gut und verwalten es mit viel Herzblut.
Wer wohnt heute in den ersten bezogenen Häusern?
Seit dem Bezug der ersten Häuser sind viele Jahre ins Land gegangen. Deshalb stellt sich die Frage, ob dort immer noch die Erstbezieher/innen wohnen oder mittlerweile deren Kinder bzw. Enkelkinder oder womöglich andere bedürftige Menschen. Unsere Nachforschungen ergaben: Noch immer wohnen hier dieselben Menschen. Verändert haben sich lediglich die Familien als solche. Die Kinder der in den „Nuller-Jahren“ begünstigten Eigentümer sind längst volljährig. Sie haben zum größten Teil eigene Familien gegründet, sich selbstständig gemacht und andere Wohnsitze bezogen. Dass sich dies allmählich ändern wird, liegt auf der Hand. Doch wenn die Lebenszeit der Eltern abgelaufen ist, werden vielleicht eines Tages die Kinder (oder deren Kinder) in die angestammten Häuser zurückkehren.
Konnten sich die bedachten Familien wirtschaftlich verbessern?
Die finanzielle Unterstützung führte bei den meisten Familien in vielerlei Hinsicht zu mehr Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung. Fast alle Familien konnten sich beruflich und wirtschaftlich verbessern. Einige erweiterten die Heimarbeit und bessern damit ihr Budget auf. Sie sind beispielsweise als Flickschneider oder Flickschuster aktiv oder stellen – besonders rentabel – Folkloreartikel her. Andere bauten kleine Werkstätten ans Haus an; sie sind für jedwede Handlanger- oder Gelegenheitsarbeiten gerüstet. Wieder Andere legten einen Kleingarten zum Gemüseanbau an; das Ergebnis ist eine gesunde und unabhängige Ernährung. Einige versuchen es auch mit der Blumenzucht; sie streben an, die örtlichen Märkte mit ihren Produkten zu versorgen. Von den Klein(st)unternehmen profitieren vor allem die Frauen und die ungelernten Tagelöhner. Generell wuchs mit dem wirtschaftlichen Erfolg und der erhöhten Eigenverantwortung das Selbstbewusstsein, Motto: „Hast du was, bist du was”. Wer selbst für sein Auskommen sorgen kann, ist weniger von anderer Unterstützung abhängig. Gleichzeitig wurden die familiären und persönlichen Bande gestärkt. Es ist erfreulich, dass die Eigentumsförderung zugleich die Initialzündung für eine umfassende berufliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung der bedachten Hilfeempfänger ist.
Wie sieht es mit der sozialen Entwicklung der Familien aus?
Gesellschaftliche Teilhabe ist die Grundvoraussetzung für Demokratie. Bei uns in Deutschland bedeutet sie gleiche Lebensbedingungen, soziale Gerechtigkeit sowie Integration aller Menschen. In Ecuador fällt die Teilhabe wesentlich bescheidener und einfacher aus. Immerhin erkannten die geförderten Familien intuitiv für ihre Kinder, dass Teilhabe soziale, berufliche und kulturelle Aspekte umfasst. Gerade die aktive Beteiligung an allen Bildungsformen ist dabei von herausragender Bedeutung. Die Schulpflicht von neun Jahren wird in Ecuador nicht immer eingehalten. Zwar werden inzwischen alle Kinder eingeschult. Doch manchmal sind die Eltern so arm, dass sie nicht einmal Schulhefte kaufen können. 6 von 100 Jungen und 3 von 100 Mädchen verlassen die Schule vorzeitig. In dieser Hinsicht hat sich Carmen Vaca große Verdienste erworben: Sie überwacht, dass die Kinder der geförderten Familien rege am Unterricht teilnehmen. Und die Förderhäuser bieten genügend Platz, damit die Kinder daheim konzentriert lernen können. So wurden beachtliche Bildungsfortschritte möglich: Bislang schafften es vier Kinder aus geförderten Familien, an einer der Universitäten in Quito zu studieren. Ihnen steht eine sorgenfreie Zukunft offen.
Gab bzw. gibt es auch Fehlschläge?
Nicht alle Familien waren in der Lage, die ihnen gebotene Chance zu nutzen. Mario und Tereza Palomo bezogen 2011 zusammen mit ihren Kindern Haus 9. Den Eltern macht eine schwere Krankheit arg zu schaffen. Sie sind durchgängig auf Pflege und Medikamente angewiesen, die sie sich aber finanziell nicht leisten können. Leider kümmern sich die mittlerweile erwachsenen Kinder wenig um sie, möglicherweise in Folge eines Familienstreits. Das Eigenheim bietet den kranken Eltern zumindest Schutz und Schirm. Die Kinder sind zwar (noch) nicht in die Kriminalität abgedriftet, neigen aber zu Müßiggang. Die Kurie bemüht sich um einen Ausweg aus dieser tragischen und schwierigen Situation.

Eine kuriose Entwicklung gab es bei der Familie, der der Förderverein 2007 das Haus 5 zu Eigentum übertrug: Plötzlich wollten die Eheleute Claudio und Susanne Narvaez nebst Kindern das Haus nicht mehr! Hintergrund: Das Haus liegt nicht in ihrem „Arbeitsrevier“. Die Familie gehört zu den sog. Descamisados, den „Hemdlosen“, und verdient ihr kärgliches tägliches Brot mit fliegender Autowäsche während der Rot-Phasen an Verkehrsampeln in einem anderen Stadtviertel. Nach intensiven Gesprächen mit Carmen Vaca überlegte es sich Familie jedoch anders und genießt seit geraumer Zeit wieder das ihr vermachte Haus.

Können Eigentümer/innen ihr Haus verkaufen oder weitergeben?
Die von der Kurie in Quito ausgewählten Familien erhalten die Häuser schenkungsweise zur Eigennutzung übertragen. Sie werden als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Dieses amtliche Verzeichnis hat in Ecuador dieselbe Funktion wie das deutsche Grundbuch. Förderverein und Kurie haben sich folgende Prinzipien festgelegt:

  • Den begünstigten Eigentümern ist es nicht gestattet, ihr Objekt zu veräußern oder anderen Personen außer Angehörigen zum dauerhaften Gebrauch zu überlassen.
  • Bei Verstößen gegen diese Auflage müssen die Eigentümer ihr Haus auf eigene Kosten in die Verwaltung der Kurie zurückübertragen. Die Notarkammer in Quito ist angewiesen, der Kurie Mitteilung zu machen, falls ihr derartige Verstöße bekannt werden. Somit kann die bestimmungsgemäße Nutzung der Grundstücke großenteils gewährleistet bleiben.
  • Die Kurie entscheidet im freien Ermessen darüber, in Ausnahmefällen, vornehmlich Notfällen, anderweitige Regelungen zuzulassen.

Diese strikte Verpflichtung zur Eigennutzung soll verhindern, dass die Benefizobjekte als Handelsobjekte oder finanzielle Verfügungsmasse zweckentfremdet werden. Aufgrund dieser Regelung können alle Spender und Gönner in Deutschland gewiss sein, dass ihre Geldleistungen stets die satzungskonforme Verwendung finden. Bislang ist es noch zu keinem Fehlverhalten durch einen der begünstigten Hauseigentümer gekommen.

Was passiert, wenn Eigentümer/innen wegziehen oder versterben?
Neben der Verpflichtung zur Eigennutzung ist bestimmt, dass die Objekte im Familienverbund bleiben sollen. Dazu zählen unter anderem folgende Angehörige: Ehegatten, Verwandte gerader Linie (z.B. Kinder und Enkelkinder), vollbürtige oder halbbürtige Geschwister, Adoptiveltern, Adoptivgeschwister und Adoptivkinder. Im Fall der gesetzlichen Erbfolge ist die Kontinuität der Personen gewährleistet, die das betreffende Objekt nutzen dürfen. Im Fall der gewillkürten Erbfolge, beispielsweise einer testamentarischen Verfügung, dürfen als Erben keine Personen außerhalb des Angehörigenkreises eingesetzt werden. Damit ist auch insofern gesichert, dass keine fremden Personen jemals Eigentümer der Häuser werden.

Ihre Spende kommt an!

Wir sammeln Geld zum Bau von menschenwürdigen Unterkünften armer Familien in Quito.

Mainzer Volksbank eG
Kontonummer: 522 061 019
BLZ: 551 900 00
IBAN: DE15 5519 0000 0522 0610 19
BIC: MVBMDE 55

Das Finanzamt Mainz-Mitte hat bescheinigt, dass der Verein gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dient. Somit können Geldzuwendungen, die auf Wunsch gerne schriftlich bestätigt werden, im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Personalien anzugeben, wenn Sie uns eine Spende leisten. Damit können wir Ihnen unverzüglich eine Spendenbescheinigung ausstellen.