Das Finanzamt Mainz-Mitte hat bescheinigt, dass der Verein gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dient. Somit können Geldzuwendungen, die auf Wunsch gerne schriftlich bestätigt werden, im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Personalien anzugeben, wenn Sie uns eine Spende leisten. Damit können wir Ihnen unverzüglich eine Spendenbescheinigung ausstellen.